Ortsbeiräte sind ein rechtlich unselbstständiger Teil der Stadtverwaltung und werden daher auch als Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung bezeichnet.
Gemäß §82 Abs.3 der Hessischen Gemeindeordnung ist der Ortsbeirat bei allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, anzuhören.

Des Weiteren steht dem Ortsbeirat in Angelegenheiten, die seinen Ortsbezirk betreffen, ein Vorschlagsrecht zu.

E-Mail : ortsbeirat.schoenberg@gmail.com